Transfergarantie

Transfergarantie
Form der  Garantie, die bei Auslandsgeschäften den Zahlungs- und Devisentransfer sicherstellen soll. T. und  Zahlungsgarantie werden gemeinsam abgegeben, wenn die Garantiebank und die für Devisentransfers zuständige Institution identisch sind (z.B. im Fall von Zentral- und Staatsbanken). Sind beide Stellen nicht identisch, ist die Bankgarantie durch eine Transfergenehmigung der zuständigen Devisenbehörde zu ergänzen.
- Vgl. auch  politisches Risiko,  Ausfuhrgarantien.

Lexikon der Economics. 2013.

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