- Transfergarantie
- Form der ⇡ Garantie, die bei Auslandsgeschäften den Zahlungs- und Devisentransfer sicherstellen soll. T. und ⇡ Zahlungsgarantie werden gemeinsam abgegeben, wenn die Garantiebank und die für Devisentransfers zuständige Institution identisch sind (z.B. im Fall von Zentral- und Staatsbanken). Sind beide Stellen nicht identisch, ist die Bankgarantie durch eine Transfergenehmigung der zuständigen Devisenbehörde zu ergänzen.- Vgl. auch ⇡ politisches Risiko, ⇡ Ausfuhrgarantien.
Lexikon der Economics. 2013.